
Am 4. Juni 2024 ließ der Oberste Gerichtshof Russlands das Urteil gegen Anton Schutschkov und Wladimir Sergejew in Kraft — 10 bzw. 8 Jahre Freiheitsstrafe. Die Freunde wurden wegen Vorbereitung eines Terroranschlags und Drogenhandels verurteilt, obwohl sie in Wirklichkeit einen öffentlichen Suizid aus Protest gegen den Krieg begehen wollten.
Am 6. März 2022 ging Anton Schutschkov mit seinem Freund Wladimir Sergejew zu einer Antikriegsdemonstration. Anton berichtet, er habe einen „politischen Akt der Selbstvernichtung“ begehen wollen, indem er eine tödliche Dosis Methadon einnahm. „Ich habe [Methadon] genommen, um nicht zu sehen, was in der Welt passiert: der Krieg in der Ukraine, die Ereignisse im Donbass. Ich hatte auch Angst vor einem Atomkrieg. Deshalb wollte ich mich umbringen, um nicht zu erleben, was als Nächstes kommt. Ich hatte auch Sorge, dass die Jugend in Armut leben wird“, sagte er bei der Vernehmung.
Doch die Polizei nahm Schutschkov und Sergejew bereits auf dem Weg zum Puschkinplatz fest. Im Rucksack von Sergejew fanden sie Molotowcocktails, und beide wurden aufs Revier gebracht.
Während der Festnahme schafften es Anton und Wladimir dennoch, eine tödliche Dosis Methadon einzunehmen. Die Polizei musste sie statt aufs Revier ins Krankenhaus bringen. Im Sklifosowski-Institut konnten beide gerettet werden. Eine Woche später, als sie wieder bei Bewusstsein waren, wurden sie in Untersuchungshaft gebracht.
Zunächst wurde gegen sie ein Verfahren wegen „versuchten Rowdytums unter Verwendung von Waffen“ eingeleitet (Art. 30 Abs. 1, Art. 213 Abs. 2 StGB RF), später jedoch in „Vorbereitung eines Terroranschlags“ (Art. 30 Abs. 1, Art. 205 Abs. 2(a)) umqualifiziert. Im Dezember 2022 wurde Anton zusätzlich wegen „Drogenhandels“ angeklagt. Obwohl es keine Beweise für das Methadon gab, behauptete die Staatsanwaltschaft, es handele sich um eine „erhebliche Menge“, und erhob Anklage gemäß Art. 228.1 Abs. 3(b), was 8 bis 15 Jahre Haft vorsieht. Insgesamt drohten Schtschukow bis zu 22,5 Jahre Freiheitsstrafe.
Im April 2023 verurteilte das 2. Westliche Bezirksmilitärgericht Anton Schutschkov zu 10 Jahren und Wladimir Sergejew zu 8 Jahren Freiheitsstrafe. Beide wurden für schuldig befunden, einen Terroranschlag – das Anzünden leerer Gefangenentransporter – vorbereitet zu haben. Schtschukow wurde zusätzlich des Drogenhandels für schuldig befunden.
Im September 2023 reduzierte das Berufungsgericht beiden Angeklagten die Strafen um zwei Monate. Die Verteidigung von Schtschukow legte jedoch Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof ein und forderte die vollständige Aufhebung des Urteils.
Anwalt Dmitrij Sotnikow argumentierte, dass die Drogenanklage ausschließlich auf den Aussagen von Sergejew beruhte, der weder strafrechtlich für Falschaussagen verantwortlich war noch unabhängig agierte. Weitere Beweise wurden von der Anklage nicht vorgelegt.
Die Verteidigung betonte zudem, dass Schtschukow keine Absicht hatte, einen Terroranschlag zu verüben: In seinem Rucksack befanden sich nur Atemschutzmasken, und er wusste nichts von Sergejews Molotowcocktails. Vor Gericht bestätigte Sergejew, dass er Schutschkov nicht in seine Pläne eingeweiht hatte. Anton sagte, er habe lediglich einen öffentlichen Suizid als Protest gegen den Krieg begehen wollen.
In der Beschwerde wurden außerdem schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen genannt: Anton wurde sowohl bei der Festnahme als auch später im SIZO-1 von Krasnojarsk während des Transports gefoltert. Ihm wurde auch keine angemessene Möglichkeit gegeben, seine Verteidigung vorzubereiten — Treffen mit seinem Anwalt wurden mehrfach gestört, und als sie stattfanden, geschah dies in Anwesenheit von Wachen.
Trotz aller vorgelegten Argumente ließ der Oberste Gerichtshof am 4. Juni 2024 das Urteil unverändert.
Anton Schutschkov und Wladimir Sergejew befinden sich mittlerweile seit über drei Jahren in Haft. Die Solidarityzone unterstützt Schutschkov umfassend — finanziert einen Anwalt, sendet Pakete und begleitet den Fall öffentlich. Sergejew und seine Familie erhalten Beratung und Informationshilfe.
WIE SIE HELFEN KÖNNEN
Adresse für Briefe:
662606, Красноярский край, г. Минусинск, ул. Горького, д. 114, ФКУ Т,
Жучков Антон Александрович 1983 г.р.
Es besteht die Möglichkeit, Briefe über den elektronischen Dienst zu versenden «Ф-письмо», PrisonMail.Online.
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